Elterninfos per Mail

Liebe Eltern!

Viele Infos bezüglich der Schließung der Kitas werden auch per Mail versand. Wenn Sie noch nicht im Verteiler sind, schicken Sie gerne eine Mail an kiga.st.lambertus[a]osnanet.de mit Vorname und Name des Kita-Kindes. Gerne nehmen wir Sie als Elternteil unserer Kita mit in den Verteiler auf.

Szenario A

Regelbetrieb in der Kita

In den Kitas findet der Regelbetrieb statt.

  • Sonderöffnungszeiten und besondere Angebote für Kinder können gruppenübergreifend stattfinden.
  • Hygienevorschriften sind entsprechend einzuhalten.
  • Eltern betreten die Kita nur in Ausnahmefällen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist vorzunehmen.

Szenario B

Eingeschränkter Regelbetrieb

  • Sonderöffnungszeiten können eingeschränkt sein!!!
  • Gruppenübergreifende Angebote sind nicht erlaubt.
  • Der Spielplatz ist gruppenweise getrennt zu nutzen.
  • Hygienevorschriften sind entsprechend einzuhalten.
  • Eltern betreten die Kita nicht, oder nur in extremen Ausnahmefällen. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist zu tragen.

Szenario C

Notbetrieb in der Kita

  • Betreuung nur nach Genehmigung des "Antrags auf Notbetreuung".
  • Betreuungszeiten können eingeschränkt sein!!!
  • Die Betreuung erfolgt ausschließlich in Kleingruppen.
  • Alle Informationen zur Notbetreuung finden Sie unten im Download unter "Neuregelung zur Vergabe der Notbetreuungsplätze"
  • Es gelten sehr strenge Hygienevorgaben.
  • Eltern betreten die Kita nicht.

Szenario C

Ab dem 11.01.2021 befinden wir uns in Szenario C

Es gibt eine Notbetreuung mit maximal 50% Belegung der Kita-Plätze. Eine Betreuung kann nur erfolgen, wenn die unten angefügten Anträge im Kindergarten vorliegen und Eltern eine Bestätigung für einen Notgruppenplatz erhalten haben.

  • Regulär gilt: Die Eltern verabschieden sich an der Pforte/Haustür von den Kindern.

  • Achtung: Aufgrund der Bestmöglichen Betreuung kann es sein, dass Ihre Kinder in anderen Gruppen als den Stammgruppen betreut werden. Eine Info hierüber erhalten Sie mit der Bestätigung des Notgruppenplatzes.

  • Es gibt für jeden Gruppenraum eine eigene Klingel:

    • Rabengruppe Ostercappeln: Grüne Klingel

    •  Marienkäfergruppe Ostercappeln: Rote Klingel

    • Sternengruppe,Schwagstorf: Haustürklingel an der Doppelflügeligen Tür

    • Regenbogengruppe, Schwagstorf: Gelbe Klingel

Folgendes ist zu beachten:

  • Sollten Sie sich in den letzten 14 Tagen in einem Risikogebiet nach RKI (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html) aufgehalten haben, so gelten die entsprechenden Bestimmungen des Gesundheitsamtes. Bitte informieren Sie 

    • die Leitung in diesem Fall unter der Telefonnummer 05473/552 oder

    • die stellvertretende Leitung unter der Telefonnummer 05473/9577555  oder

    • per Mail.

  • Die Eltern sind verantwortlich dafür, dass ein Kind fieberfrei zur Einrichtung geht und in den letzten 14 Tagen keine Kontakte zu an COVID-19-erkrankten oder SARS-CoV-2-positiv getesteten Personen hatte.

Was gilt im Moment wenn mein Kind krank ist:

  • Bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z.B. nur Schnupfen, leichter Husten) kann die Kindertageseinrichtung besucht werden. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z.B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

  • Bei Infekten mit einem ausgeprägtem Krankheitswert (z.B. Husten, Halsschmerzen, erhöhte Temperatur) muss die Genesung abgewartet werden. Nach 48 Stunden Symptomfreiheit kann die Kindertageseinrichtung ohne weitere Auflagen (d.h. ohne ärztliches Attest, ohne Testung) wieder besucht werden, wenn kein wissentlicher Kontakt zu einer bestätigten Covid-19 Erkrankung bekannt ist.

  • Bei schwererer Symptomatik, zum Beispiel mit

    • Fieber ab 38,5°C oder

    • akutem, unerwartet aufgetreten Infekt (insb. der Atemwege) mit deutlicher Beeinträchtigung des Wohlbefindens oder

    • anhaltendem starken Husten, der nicht durch Vorerkrankung erklärbar ist,

sollte ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.

Die Ärztin oder der Arzt wird dann entscheiden, ob ggf. auch eine Testung auf SARSCoV- 2 durchgeführt werden soll und welche Aspekte für die Wiederzulassung zum Besuch der Kindertageseinrichtung zu beachten sind.